Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

 Allgemeine Geschäftsbedingung der Katzenpension Pfotentreff (kurz AGB)

Sobald ein Vertrag zwischen der Katzenpension Pfotentreff (Inh. Jürgen u Sabine Wenzel) und dem Besitzer/Eigentümer vereinbart / unterschrieben wird, werden automatisch die unten genannten AGB´s 

1. Der Kunde hat vor Abgabe der Katze in der Katzenpension Pfotentreff folgende Aufnahmebedingungen zu erfüllen: Aktuelle Impfung, Entwurmung und Flohschutz.
Dies ist noch einmal aufgeführt bei den Aufnahmebedingungen. Sollten Katzen nicht den nötigen Impfstatus haben, müssen wir die Katze wieder mitgeben und können Sie nicht hier aufnehmen. Auch wenn der Impfausweis vergessen werden sollte! 

2. Wir gehen selbstverständlich davon aus, das die zu betreuende Katze / Kater Eigentum
vom Besitzer / rin ist, hier kann keine Nachprüfung von unserer Seite aus erfolgen.

3. Bei Abgabe der Katze, müssen die Katzenpension Pfotentreff informiert werden, ob frische Wunden oder Krankheiten aufgetreten sind, aus aktuellem Anlass lassen wir uns dies bei Abgabe unterschreiben. Sollte sich herausstellen, dass die Katze krank abgegeben wurde werden wir diese in einem Quarantäneraum unterbringen und die besondere Reinigung mit 50,00 Euro in Rechnung stellen.
Weiterhin sind alle Auftretenden Behandlungskosten, Medikamente, Fahrtzeit zum Tierarzt und Warte- / Behandlungszeit (pro Stunde 7,00 Euro) vom Besitzer zu übernehmen. Es wird eine gesonderte Rechnung vom Tierarzt ausgehändigt. 

4. Sollte die Katze in der Katzenpension Pfotentreff erkranken, dann wird der Besitzer informiert und alles im Sinne des Besitzers unternommen, dass die Katze in von einem Tierarzt behandelt wird. Die Gesundheit steht über der Meinung des Besitzers, wir werden
hier entscheiden, ob ein Tierarzt sich die Katze anschauen muss.
Auch hier müssen alle anfallenden Kosten vom Besitzer getragen werden. ( Behandlung 
vom Tierarzt, Medikamente, Fahrtkosten, Dauer von Warte/Behandlungszeit –pro Stunde 7,00 Euro - )

5. Sollte eine Katze besondere Behandlung benötigen, wie Diabetes, Herz, Niere, Leber, Schilddrüse etc. und Spritzen oder Tabletten gegeben müssen, ist dies vor Reservierung 
der Katze mit dem Pfotentreff abzusprechen. Auch besondere Behinderungen müssen vor
einer Reservierung abgesprochen werden.

6. Sofern Ihre Katze in der Katzenpension Pfotentreff sterben oder von einem Tierarzt eingeschläfert werden muss, dann werden wir Sie informieren und die Katze professionell über einen Tierarzt zum Tier-Krematorium abholen lassen.  
Die Tiere können nicht in der Katzenpension verbleiben. 
Die Kosten hierfür sind vom Besitzer zu tragen. 

7. Sollte die Katze sich in der Pension verletzen oder erkranken, was durch andere Katzen ausgelöst wird oder wenn die Räume der Pension betreten werden oder aus sonstigen Gründen, dann haftet die Katzenpension Pfotentreff nicht für die entstandenen Schäden.

8. Sollte sich aus unvorhersehbaren Ereignissen – wie Erkrankung – oder ähnliches, dann stimmt der Besitzer automatisch zu, dass die zu betreuende Katze / Katzen anderweitig untergebracht und versorgt wird / werden. 

9. Für Eigentum, wie Spielzeug oder ähnliches kann keine Haftung übernommen werden, sofern dieses beschädigt wird. Das Mitbringen erfolgt auf freiwilliger Basis vom Besitzer.

10. Katzenkörbe / Transportboxen können nicht in der Pension aus Platzgründen verwahrt werden. Sollte ein Tierarztbesuch nötig werden, steht eine Transportbox vom Pfotentreff zur Verfügung. 

11. Bei Reservierung werden gleicht die Uhrzeiten für Bringen und Holen vereinbart, sollte eine Verspätung erfolgen, wird um rechtzeitige Information gebeten. Nur so kann der reibungslose Ablauf und der zusätzliche Stress für die Katzen vermieden werden.

12. Eine Anzahlung ab längerer Reservierung (ab 14 Tage) in Höhe von 50% der Reservierungskosten ist zu entrichten.



Gerichtsstand für den Pfotentreff ist Kaltenholzhausen / Limburg.
Kaltenholzhausen, den 01-07-2019


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